Wer kann Reha-Sport nutzen?
Reha-Sport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Für chronisch Kranke wie auch für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden. Dabei gibt es keine Altersbegrenzung.
Rehabilitationssport kann auch für Kinder in Betracht kommen. Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen Behandlungen stabilisiert der Reha-Sport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.
Reha-Sport auf verordnung des Arztes
Reha-Sport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i. d. R. 50 Übungseinheiten.
Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung übernommen. Die Verordnung muss vom Kostenträger, i. d. R. ist das Ihre ges. Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.
Was soll Reha-Sport bewirken?
Der Einstieg in die einzelnen Kurse ist jederzeit möglich. Ziel des Programms ist es, Ihre Beschwerden zu lindern bzw. vorzubeugen. Kraft und Ausdauer, Koordination und Flexibilität werden verbessert. Der Reha-Sport dient als Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Reha-Sport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt. Die Qualität wird durch den Behinderten-Sportverband, die betreuenden Ärzte und die qualifizierten Übungsleiter sichergestellt.